Die Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, sie gelten für sämtliche Leistungen des Fachwerkhaus Hartmann - hier genannt der Vermieter -, insbesondere für die Überlassung eines Studios bzw. des Apartments.
Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Mieter ist, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Mieter als Gesamtschuldner.
Aufträge werden für den Vermieter erst verbindlich, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem Vermieter.
a) Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von dem Vermieter. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag gemäß folgender Staffelung zu zahlen:
ab dem 17. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises;
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von dem Vermieter zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
b) Sofern zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von dem Vermieter auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 4a) letzter Satz vorliegt.
c) Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Mietpreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen. Die Studios bzw. das Apartment dürfen nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit/das Zimmer und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben worden sind.
Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Übernachtung verursacht wurden, haftet der Aufraggeber/Mieter, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch den Vermieter bedarf.
Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch - gegen Entgelt - die Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr.
Das gebuchte Studio oder das Apartment stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Der Gast wird gebeten seine Abreise dem Vermieter bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen. Ein reserviertes Studio bzw. Apartment muss bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann der Vermieter über das Studio bzw. Apartment verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit oder eine garantierte Reservierung vereinbart wurde.
Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziffer 11 und §701 ff. BGB haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Vermieters. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Vermieters ist - abgesehen von §701 ff. BGB betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
Im Falle höherer Gewalt steht dem Vermieter das Recht zu, erteilte Aufträge ersatzlos zu stornieren.
Die Rechnungen des Vermieters sind spätestens am Abreisetag ohne Abzug zahlbar Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.
Der Erfüllungsort ist für beide Seiten Bad Münder, der Ort des Fachwerkhauses Hartmann. Gerichtsstand ist Hameln.